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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13   

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https://dejure.org/2014,42236
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13 (https://dejure.org/2014,42236)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.10.2014 - L 4 U 522/13 (https://dejure.org/2014,42236)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - L 4 U 522/13 (https://dejure.org/2014,42236)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Rente anlässlich einer anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4301 der Anl. 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV); Verjährung von Ansprüchen auf Sozialleistungen; Prüfung der Hemmung der Verjährung; Auferlegung von Verschuldenskosten gem. § 192 Abs. 1 S. 1 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung von Rente anlässlich einer anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4301 der Anl. 1 zur Berufskrankheitenverordnung ( BKV ); Verjährung von Ansprüchen auf Sozialleistungen; Prüfung der Hemmung der Verjährung; Auferlegung von Verschuldenskosten gem. § 192 Abs. 1 S. ...

  • rechtsportal.de

    Zahlung von Rente anlässlich einer anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4301 der Anl. 1 zur Berufskrankheitenverordnung ( BKV )

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Die Beklagte hat hier sowohl ihre Pflicht erkannt, eine Ermessensentscheidung über die Erhebung der Verjährungseinrede zu treffen als auch eine solche Ermessensentscheidung tatsächlich getroffen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R - juris Rn. 22; Urt. v. 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R - juris Rn. 22).

    Insbesondere liegen etwaige Behördenfehler, die bei der Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegebenenfalls berücksichtigt werden müssten (vgl. zB BSG Urt. v. 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R - juris Rn. 22 mwN), nicht vor.

    Sonstige, für das Ermessen relevante Gesichtspunkte im Sinne einer unbilligen oder besonderen Härte, die ausnahmsweise dazu hätten Anlass geben können, das Interesse der Versichertengemeinschaft, unvorhergesehene Belastungen zu verhindern, hintanzustellen (vgl. BSG Urt. v. 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R - juris Rn. 23) und von der Verjährungseinrede abzusehen, liegen nicht vor.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2011 - L 13 R 2150/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenauferlegung - Missbräuchlichkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Diese Kosten liegen in der Regel bei mindestens 1000, 00 Euro (vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 07.11.2011 - L 3 R 254/11 - juris Rn. 36; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10 - juris Rn. 22).

    Der Wert einer Richterstunde wurde bereits 1986/1987 mit 350 bis 450 DM (dies entspricht ca. 180 bis 230 Euro) angesetzt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10 - juris Rn. 22 mwN).

  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83

    Unterbrechung der Verjährung - Verjährung - Antrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Nicht betrieben worden ist es, wenn von demjenigen, der sich auf die Unterbrechung beruft, erwartet wird, dass er auf den Verfahrensfortgang eingewirkt hätte (BSG Urt. v. 13.12.1984 - 9a RV 60/83 - juris Rn. 12).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Darüber hinaus wären nach der Rechtsprechung des BSG auch nur besonders krasse Pflichtverletzung relevant (vgl. BSG Urt. v. 22.10.1996 - 13 RJ 17/96 - juris Rn. 31 mwN).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Die Beklagte hat hier sowohl ihre Pflicht erkannt, eine Ermessensentscheidung über die Erhebung der Verjährungseinrede zu treffen als auch eine solche Ermessensentscheidung tatsächlich getroffen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R - juris Rn. 22; Urt. v. 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG Beschluss vom 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02 - juris Rn. 3; Beschluss vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG Beschluss vom 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02 - juris Rn. 3; Beschluss vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 - juris Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11

    Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Dabei hat er berücksichtigt, dass es sich bei § 192 SGG um eine Schadensersatzregelung handelt (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 192 Rn. 1a und Rn. 12 mwN), die bei Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung das Privileg der staatlich finanzierten Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens entfallen lässt und dazu führt, dass der Beteiligte die tatsächlichen Kosten für die weitere Bearbeitung des Rechtsstreits zu tragen hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11 - juris Rn. 66).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - L 3 R 254/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Diese Kosten liegen in der Regel bei mindestens 1000, 00 Euro (vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 07.11.2011 - L 3 R 254/11 - juris Rn. 36; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10 - juris Rn. 22).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
    Hier ist zu beachten, dass die Erhebung der Einrede der Verjährung zugunsten der Versichertengemeinschaft gerade dem Willen des Gesetzgebers entspricht, wie sich aus der Gesetzesbegründung zu § 45 SGB I entnehmen lässt (BT-Drs. 7/868, S. 30).
  • LSG Bayern, 04.05.2016 - L 2 U 260/15

    Kein Anspruch auf Verletztengeld und Verletztenrente und zur Frage der Verhängung

    Diese Kosten liegen in der Regel bei mindestens 1000,- Euro (vgl. hierzu LSG NRW Urteil vom 24.10.2014 - L 4 U 522/13 - Juris RdNr. 42; LSG BaWÜ Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10 - Juris RdNr. 22; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 18.12.2013 - L 29 AL 88/13 Juris RdNr. 69).
  • LSG Hamburg, 14.02.2017 - L 3 R 59/16

    Verpflichtung zur Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung als

    Unter Berücksichtigung der entgegen der Auffassung der Beklagten auch im Widerspruchsverfahren bezüglich einer Beitragsforderung anzuwendenden Regelung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2014 - L 4 U 522/13 -, juris) des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB dauerte die Hemmung der Verjährung zunächst bis zum 18. Februar 2009 an.
  • BSG, 30.04.2015 - B 2 U 282/14 B
    L 4 U 522/13 (LSG Nordrhein-Westfalen).
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